Liebe Schülerinnen und Schüler,

die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim ist mittlerweile auf 58,2 gestiegen. Dennoch hat das Kultusministerium erfreulicherweise folgende Erleichterungen beschlossen:

  • Außerhalb der Gebäude kann die Maske abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird
  • Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Nahrungsaufnahme
  • In den Zwischen- und Abschlussprüfungen kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird

 

B A D E R
Schulleiter

 

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