Ab dem 1. Juni 2026 sind keine Raucherecken mehr an Schulen zulässig.

Durch eine vom Landtag beschlossenen Novelle des Landesnichtraucherschutzgesetzes sollen insbesondere Kinder und Jugendliche noch besser vor den Gesundheitsrisiken des Passivrauchens geschützt werden.

Das Landesnichtraucherschutzgesetz bestimmte bereits bisher ein allgemeines Rauchverbot an
Schulen, sah davon jedoch Ausnahmen vor: So konnte die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung
der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung für
volljährige Schüler ab Klasse 11 oder der entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen sowie
für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes zulassen.

Diese Ausnahmen sind mit der gesetzlichen Neuregelung entfallen. Zukünftig gilt ein Rauchverbot für

• Schulen, Schulgelände sowie schulische Veranstaltungen, unabhängig von der Trägerschaft
• Einrichtungen, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Ganztags betreuen
• Schullandheime und das dazugehörige Grundstück.

Die Neuregelung tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sind also alle „Raucherecken“
an Schulen aufzulösen.

Darüber hinaus erstreckt sich der Nichtraucherschutz nicht mehr nur auf klassische Tabakprodukte.
Auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Erzeugnisse – unabhängig vom Nikotin- oder Cannabis-Gehalt – werden einbezogen.

 

Views: 0