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… über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Zum Schuljahresbeginn benötigen alle Schülerinnen und Schüler eine “Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne”.
Diese Erklärung sollte möglichst am ersten Schultag unterschrieben vorgelegt werden. Spätestens jedoch am Ende der ersten Schulwoche!
Andernfalls ist ein Besuch der Schule nicht möglich.
Die nötige Erklärung findet Sie für Erziehungsberechtigte hier und für volljährige Schülerinnen und Schüler hier.
Das Formular ist am ersten Schultag ausgefüllt und unterzeichnet mitzubringen und muss bei der jeweiligen Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer abgegeben werden!

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