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Infothek BKI

Aufnahmevoraussetzungen

  • Fachschulreife
  • Realschulabschluss
  • die Versetzung in die Klasse 10 (G8) bzw. 11 eines Gymnasiums
  • der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

Abschluss

Es findet keine Abschlussprüfung statt. Am Ende des Schuljahres nehmen die Schüler an einer zentral gestellten Arbeit im Fach Betriebswirtschaftslehre teil. Diese zählt wie eine Klassenarbeit in das Fach BWL. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit. Der Besuch des BK I ist Voraussetzung für das BK II, welches es an Kfm. Schulen in Ulm und Aalen gibt.

Möglichkeiten nach Besuch des BK I

  • Ausbildung in Wirtschaft u. Verwaltung
  • Beschäftigung in Wirtschaft u. Verwaltung
  • Kaufmännisches Berufskolleg II mit Abschluss “Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in” und mit der für Baden-Württemberg gütigen Fachhochschulreife (z.B. in Ulm und Aalen)

Anmeldung / Bewerbung

Eine Anmeldung kann nur über das Bewerber-Online-Verfahren (BewO) erfolgen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Informationsblatt.

Anmeldeschluss ist jeweils der 01. März eines Jahres.

Eckdaten BewO_2024

BewO-2024-Flyer-BG-BK-RPS

https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO

Ausbildungs- , Versetzungs- und Prüfungsverordnung

gültig ab September 2015 für die Klassen 1BK1W/1, 2BKFR1 und 2BKWI1

Ausbildungsverordnung 2015

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