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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe,

der Inzidenzwert im Landkreis Heidenheim liegt derzeit über 200 je 100.000 Einwohner. Wie erwartet wurde daher entschieden, dass weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen werden müssen. Dies gilt zunächst solange, bis eine verlässliche Unterschreitung der Marke von 200 festgestellt wird. Hier die Regelungen ab 19.04.2021 im Einzelnen:

 

Präsenzunterricht oder Fernunterricht?

 

Versetzungsklassen

… bleiben vorerst im Fernunterricht. Klassenarbeiten an der Schule sind damit vorerst nicht möglich und müssen verschoben werden. Nähere Informationen hierzu folgen.

 

Prüfungsklassen

… werden in Form des Präsenzunterrichts beschult. Zwei Wochen vor der Prüfung wird aber auf Fernunterricht umgestellt wird. Dies bedeutet, dass

  • die Jahrgangsstufe 2 des Wirtschaftsgymnasiums und die Berufsschule ab dem 19.04.2021
  • die Fachschule für Wirtschaft ab dem 26.04.2021
  • die Berufsfachschule für Wirtschaft (2. Jahr) ab dem 03.05.2021
  • die Berufskollegs (BKFR2/1-2, BKWI2 und BKFH) ab dem 07.05.2021

nicht mehr in Präsenz, sondern in Form des Fernunterrichts beschult werden. Schüler*innen der Jahrgangsstufe 1 des Wirtschaftsgymnasiums verbleiben demnach im Präsenzunterricht. Insbesondere Schüler*innen des Berufskollegs Fremdsprachen, welche an der Prüfung Wirtschaftsenglisch am 17.05.2021 teilnehmen, können aber bereits vorher auf freiwilliger Basis in den Fernunterricht wechseln. Hierzu ist aber eine schriftliche Erklärung gegenüber den Klassenlehrkräften (bei minderjährigen Schüler*innen durch die Erziehungsberechtigten) notwendig.

 

Testpflicht ab 19.04.2021

 

Bund und Länder wollen mit einer Teststrategie Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und die Verbreitung des Virus über die Schulen möglichst verhindern. Ab der kommenden Woche gilt daher eine sog. indirekte Testpflicht. Dies bedeutet, dass ein negatives Testergebnis dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Unserer Schule stehen sogenannte „Nasaltests“ zur Verfügung, bei denen jede Person an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca.2 cm) durchführt. Die Probeentnahme ist dadurch sicher und schmerzfrei durchzuführen.

Einbezogen in die Testungen sind also ab nächster Woche die verbleibenden Prüfungsklassen als auch das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal. Sobald für die Versetzungsklassen wieder Präsenzunterricht möglich ist, werden auch diese in das Testkonzept einbezogen.

  • zum Einsatz an der Schule kommen ausschließlich Selbsttests
  • pro Person stehen zwei Tests pro Woche zur Verfügung
  • Schüler*innen müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (Volljährige können diese selbst unterschreiben)
  • die Schüler*innen führen die Tests unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers in der ersten Unterrichtsstunde des Tages durch
  • Schüler*innen die zu spät kommen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen sondern unterziehen sich einem Test bspw. in einem Testzentrum oder nehmen am Fernunterricht teil
  • Schüler*innen die einen Test verweigern oder keine Einverständniserklärung vorlegen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen sondern nehmen am Fernunterricht teil
  • eine Ausnahme von der Testpflicht besteht für Schüler*innen, die eine Abschlussprüfung schreiben. Hier wird eine Testung aber dringend empfohlen. Vorgeschrieben sind: Mindestabstand 1,5 m und das Tragen einer medizinischen Maske (auch während der Prüfung).

Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag, um Infektionsketten zu unterbrechen und einen möglichst sicheren Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute und v. a. Gesundheit.

 

Mit freundlichen Grüßen

OStD S. Bader
Schulleiter

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